Karosseriefachbetrieb Rameiser
R. Benz und T. Lehner OHG
Holzschwanger Straße 24
89233 Neu-Ulm/Reutti

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Tips vom Fachmann

"Nutzen Sie unsere Erfahrungen bei der Abwicklung von Kfz-Schäden."
Reinhold Benz, Thomas Lehner
Karosserie- und Fahrzeugbau-Meister

  • Lassen Sie sich bei Schäden keine Leistungen von Versicherungen aufzwingen. Sie haben die freie Wahl, wer Ihr Fahrzeug reparieren soll.

  • Setzen Sie sich bei Schäden sofort mit der Werkstätte Ihres Vertrauens in Verbindung.

  • Beachten Sie, dass die Schuldfrage bereits am Unfallort geklärt ist. Protokollieren Sie den Unfallhergang schriftlich.

  • Nehmen Sie am Unfallort alle Daten des Unfallgegners auf. Prüfen Sie die Daten. Bei Problemen rufen Sie sofort die Polizei.

 

Aktuelle Urteile

  • Nach einem unverschuldeten Unfall kann der Geschädigte von der Kfz-Haftpflicht des Schädigers neben Schadenersatz und Schmerzensgeld auch eine Kostenaufwandspauschale von 25 € für Porto, Telefon und Fahrtkosten verlangen.
    (Az: OLG Celle, 14 U 32/04)

  • Biegt ein Fahrschüler links ab und kollidiert mit einem vorfahrtsberechtigten Auto, dann muss die Kfz-Haftpflicht der Fahrschule bezahlen.
    (Az: OLG Koblenz 12 U 772/02)