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Tips vom
Fachmann

"Nutzen
Sie unsere Erfahrungen bei der Abwicklung von Kfz-Schäden."
Reinhold Benz, Thomas Lehner
Karosserie- und Fahrzeugbau-Meister
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- Lassen
Sie sich bei Schäden keine Leistungen von Versicherungen
aufzwingen. Sie haben die freie Wahl, wer Ihr Fahrzeug reparieren
soll.
- Setzen
Sie sich bei Schäden sofort mit der Werkstätte
Ihres Vertrauens in Verbindung.
- Beachten
Sie, dass die Schuldfrage bereits am Unfallort geklärt
ist. Protokollieren Sie den Unfallhergang schriftlich.
- Nehmen
Sie am Unfallort alle Daten des Unfallgegners auf. Prüfen
Sie die Daten. Bei Problemen rufen Sie sofort die Polizei.
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Aktuelle
Urteile
- Nach
einem unverschuldeten Unfall kann der Geschädigte von
der Kfz-Haftpflicht des Schädigers neben Schadenersatz
und Schmerzensgeld auch eine Kostenaufwandspauschale
von 25 € für Porto, Telefon und Fahrtkosten verlangen.
(Az:
OLG Celle, 14 U 32/04)
- Biegt
ein Fahrschüler links ab und kollidiert mit
einem vorfahrtsberechtigten Auto, dann muss die Kfz-Haftpflicht
der Fahrschule bezahlen.
(Az:
OLG Koblenz 12 U 772/02)
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